Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Bundesrat stimmt Gesetzentwurf zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung an diesem Freitag einem hessischen Gesetzentwurf zugestimmt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz, die in den vergangenen Monaten intensiv um Zustimmung geworben hatten, lobten die Entscheidung der Länderkammer.

„Der Schutz jüdischen Lebens ist mehr als nur ein Bekenntnis, er ist deutsche Staatsräson. Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an. Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an“, sagte der Ministerpräsident und fügte hinzu: „Deshalb setzen wir heute eine klare Grenze – mit einem Gesetzentwurf, der eine Lücke im Strafrecht schließt und die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Der Gesetzentwurf ist ein Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land: Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite.“

„Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat ein Gesetzentwurf eine Mehrheit erhalten, der das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Von diesem Tag wird ein wichtiges Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land gesendet: Wir wollen und wir werden jüdisches Leben in Deutschland besser schützen. Für dieses bedeutende Zeichen bin ich sehr dankbar“, sagte der Justizminister.

Das geltende Recht sieht bisher keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und den Aufruf zur Beseitigung Israels vor. Derzeit können beispielsweise einschlägige Parolen nur sanktioniert werden, sofern sie die Billigung von Straftaten enthalten oder es sich um die Übernahme von Losungen der Terrororganisation Hamas („from the river to the sea“) handelt. Dabei geht es aber nur um einen kleinen Teil der relevanten Fälle. Der Nachweis dieser Taten gestaltet sich zudem schwierig, da die Beschuldigten in der Regel versuchen, den antisemitischen Charakter ihrer Wortbeiträge zu verbergen.

Deutsche Staatsräson – Bekenntnis und verfassungsrechtlicher Auftrag

Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs ist die so genannte Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Der Beschluss eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Äußerungen und Parolen unter Strafe zu stellen. Konkret geht es um solche, die die „Verfassungsidentität“ der Bundesrepublik Deutschland berühren und zu ihr im Widerspruch stehen. Der grundgesetzliche Auftrag sieht eine gesellschaftliche Ordnung im Sinne eines Gegenentwurfs zur Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus vor. Äußerungen, die diesen fundamentalen Grundsätzen widersprechen – dazu gehört die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel – können demnach sanktioniert werden. „Das Andenken der Opfer des Holocaust zu bewahren, die jüdischen Nachfahren der Überlebenden des Holocaust zu schützen und ihren als sichere Heimstätte gedachten souveränen jüdischen Staat zu bewahren, ist das, was wir in aller Kürze als ‚Staatsräson‘ bezeichnen“, sagte Justizminister Heinz. „Der Nationalstaat des jüdischen Volkes wurde eben deshalb gegründet, um die Opfer der Shoa und ihre Nachfahren vor erneuter Verfolgung und Entmenschlichung zu schützen. Aus genau diesem Grund ist die Sicherheit Israels auch deutsche Staatsräson. Unser Gesetzentwurf sorgt dafür, dass dieser Begriff auf seinen verfassungsrechtlichen Gehalt zurückgeführt wird und damit die notwendige rechtliche Kontur erhält.“

Wie geht es weiter?

Nach dem Beschluss des Bundesrates wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zugeleitet. Sie muss innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen. Danach leitet sie den Entwurf mit ihrer Stellungnahme an den Deutschen Bundestag weiter. Sofern der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf beschließt, leitet er das Gesetz zur endgültigen Befassung an den Bundesrat weiter, bevor es vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Zum genauen zeitlichen Ablauf sind derzeit keine Aussagen möglich. 

Schlagworte zum Thema